Gynäkologie

Krebsvorsorge

Liebe Patientin,

als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf folgende gesetzliche Vorsorgeleistungen:

– ab dem vollendeten 20. Lebensjahr jährlich: Zellabstrich (PAP-Abstrich) am Gebärmutterhals, Tastuntersuchung des inneren Genitales

– bis zum vollendeten 25. Lebensjahr jährlich: Chlamydien-Test im Urin

– ab dem vollendeten 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, Inspektion der Haut

– ab dem vollendeten 35. Lebensjahr: weiterhin jährliche Untersuchung von Genital und Brust, zusätzlich alle drei Jahre eine Vorsorge-Untersuchung zum Gebärmutterhalskrebs (PAP-Abstrich und HPV-Test)

– ab dem vollendeten 50. Lebensjahr: zusätzlich Durchführung eines immunologischen Tests auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT)

– ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres: zusätzlich alle zwei Jahre ein Mammographie-Screening, das deutschlandweite Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Eine persönliche Einladung erhalten Sie automatisch von entsprechender Stelle.

– ab dem vollendeten 55. Lebensjahr: zusätzlich eine Darmspiegelung oder alle zwei Jahre ein immunologischer Test auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT)

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