Gynäkologie

Krebsvorsorge
Liebe Patientin,
als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf folgende gesetzliche Vorsorgeleistungen:
– ab dem vollendeten 20. Lebensjahr jährlich: Zellabstrich (PAP-Abstrich) am Gebärmutterhals, Tastuntersuchung des inneren Genitales
– bis zum vollendeten 25. Lebensjahr jährlich: Chlamydien-Test im Urin
– ab dem vollendeten 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, Inspektion der Haut
– ab dem vollendeten 35. Lebensjahr: weiterhin jährliche Untersuchung von Genital und Brust, zusätzlich alle drei Jahre eine Vorsorge-Untersuchung zum Gebärmutterhalskrebs (PAP-Abstrich und HPV-Test)
– ab dem vollendeten 50. Lebensjahr: zusätzlich Durchführung eines immunologischen Tests auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT)
– ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres: zusätzlich alle zwei Jahre ein Mammographie-Screening, das deutschlandweite Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Eine persönliche Einladung erhalten Sie automatisch von entsprechender Stelle.
– ab dem vollendeten 55. Lebensjahr: zusätzlich eine Darmspiegelung oder alle zwei Jahre ein immunologischer Test auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT)